Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung, Renten- oder Risikoversicherung und als selbständiger Versicherungsvertrag angeboten.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge einer allgemein anerkannten Krankheit,
Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfall sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf auszuüben. Meist wird hierdurch ein vorzeitiger Ruhestand ausgelöst, der erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge hat, weil der gesetzliche Versicherungsschutz nur relativ geringe Leistungen erbringt. Um den Lebensstandard zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten.
Als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung wird auch die Beitragszahlung für die Hauptversicherung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanziert, so dass auch die Versorgung im Alter sichergestellt ist.